Logo der CreaTief Juris-ConsultantsJuristen benutzen zuweilen Termini, die aus der Thermodynamik entlehnt werden, wie z.B. ‘kriminelle Energie’ oder ‘irreversible Schäden’. Im folgenden sollen bekannte Begriffe mit ihrem physikalischen Hintergrund verknüpft und neue thermodynamische Begriffe in die juristische Fachsprache eingeführt werden. Auf dieser Seite werden folgende Begriffe behandelt:

[Kriminelle Energie] • [Kriminelle Leistung] • [Kriminelle Kraft und kriminelles Moment] • [Reversibel und irreversibel] • [Kriminelle Entropie] • [Kriminelle Exergie] • [Kriminologischer Wirkungsgrad] • [Metastabile Zustände]

Jura und Thermodynamik

Thermodynamik oder Wärmelehre befaßt sich nicht nur mit den Eigenschaften und –arten der Wärme und Wärmestrahlung, sondern auch mit den Möglichkeiten und Verlusten der Umwandlung verschiedener Energieformen ineinander.

Kriminelle Energie

Energie (üblicherweise in Formeln mit W bezeichnet) verwendet die Thermodynamik synonym mit geleisteter oder gespeicherter Arbeit (im physikalischen, nicht arbeitsrechtlichen Sinne). Kriminelle Energie ist daher zu sehen entweder als Gesamtschaden, den eine Straftat anrichtet (meßbar durch die Summe straf- und zivilrechtlicher Urteile) oder als Potential für den Schaden, der entstehen kann, wenn eine Straftat begangen werden würde. Letzteres ist allerdings noch kein Maßstab für die Vorkehrungen (z.B. Alarmanlagen) die erforderlich sind, um der Straftat vorzubeugen. Das leistet nämlich der Begriff der kriminellen Entropie, den wir später einführen.

Beispiel: Die gesamte Bundesrepublik Deutschland würde untergehen, wenn es einer feindlichen Macht gelänge, sämtliche Banknoten auf einen Schlag zu vernichten. Die dabei umgesetzte kriminelle Energie wäre erheblich, aber aufgrund der natürlichen Schwierigkeiten, an das Geld anderer heranzukommen, ist eine besondere Sicherung gegen ein solches Verbrechen unnötig.

Kriminelle Leistung

Die Leistung (üblicher Formelbuchstabe P) ist die in einer bestimmten Zeit (Formelbuchstabe t) geleistete Arbeit. Betrachtet man nun die Leistung in immer kürzeren Intervallen und macht den Grenzübergang auf unendlich kurze Zeitintervalle, so gilt:

Gleichung der Leistung

also ist Leistung die zeitliche Ableitung (Änderung) der Arbeit.
Juristisch ist die kriminelle Leistung ein Maß dafür, wie schnell der Täter seine Tat begeht, um sein Ziel zu erreichen.

Beispiel: Ein Erbe tötet zunächst seinen Vater und dann seine Mutter um endlich reich zu werden. Wenn er, um unauffällig erben zu können, nach dem Tod des Vaters ein Jahr wartet, um auch seine Mutter zu erledigen, ist die kriminelle Leistung geringer als wenn er, um eine steuergünstigere Erbfolgeregelung auszunutzen, beide Eltern gleichzeitig tötet. Das Verbrechen und die damit umgesetzte kriminelle Energie ist in beiden Fällen das gleiche, aber die kriminelle Leistung ist im zweiten Falle höher.

Bei zukünftigen Strafverfahren muss neben der kriminellen Energie auch die kriminelle Leistung berücksichtigt werden, da Schäden an Rechtsgütern mit steigender krimineller Leistung im all- und ganzgemeinen kaum noch rechtzeitig entdeckt und verhindert werden können.

Im vorhergehenden Beispiel hätte also die Variante 1 (Mord an der Mutter erst nach einem Jahr) den Strafverfolgungsbehörden noch die Möglichkeit geboten, den Erben rechtzeitig einzulochen um die 96-jährige Mutter vor dem sicheren Tode zu bewahren.

Kriminelle Kraft und kriminelles Moment

Der Begriff der Kraft (Formelbuchstabe F) ist zu komplex, um ihn hier ausführlich darzulegen. Newtons 2. Axiom ‘Kraft ist die zeitliche Änderung des Impulses’ (volkstümlich auch als ‘Kraft = Masse × Beschleunigung’ bezeichnet), und die verbreiteten Ansichten des Plebs über Kräfte müssen hier genügen. Kräfte wirken immer in gerader Richtung, während Momente (auch Drehmomente genannt, Formelbuchstabe M) sich als Drehkräfte beschreiben lassen. Kräfte und Momente lassen sich durch geeignete Getriebe beliebig ineinander umformen. Zwischen Leistung, Arbeit und Kräften bzw. Momenten bestehen folgende Zusammenhänge:

Gleichung der physikalischen Arbeit

wobei s der Weg ist, längs dessen die Kraft etwas bewegt hat, a der Winkel, um den das Moment etwas gedreht hat.

Beispiel: Um ein Auto anzuschieben, braucht man große Kraft. Das, was man spürt, wenn man in einen laufende Kaffeemühle greift, ist das Drehmoment, welches versucht, die Finger an der Rotation der Messer teilnehmen zu lassen.
Aber: Koffertragen ist nur in arbeitsrechtlichem Sinne Arbeit. Physikalisch wirkt die Kraft zum Halten der Koffer nicht in, sondern senkrecht zur Bewegung des Trägers, weshalb keine Arbeit geleistet wird, was einleuchtet, wenn man den Träger mittels eines Einkaufswagens wegrationalisiert.

Juristisch sind Kräfte und Momente ein Maß für den Verbrechenseifer, also mit welcher Intensität der Täter seine kriminellen Ziele verfolgt. Handelt es sich um verschiedene Verbrechen (Tatmehrheit) so spricht man von krimineller Kraft, der Täter strebt also geradewegs von Verbrechen zu Verbrechen. Handelt es sich um mehrere Straftaten in Tateinheit, so dreht sich gewissermaßen alles um das gleiche Ziel und man spricht vom kriminellen Moment.

Beispiel: Ein Häftling versucht rechtswidrig seinen ersten Wohnsitz in die Freiheit zu verlegen. Dreht er dazu den Wasserhahn auf, und wartet, bis der Wasserdruck die Zellentüre öffnet, setzt er ein geringes kriminelles Moment ein (weitere Straftaten zur Selbstbefreiung sind zu erwarten, daher liegt keine Kraft, sondern ein Moment vor), kommt aber wegen der Schnelligkeit dieser Lösung früher in Freiheit und setzt damit eine höhere kriminelle Leistung um, als wenn er wild mit dem Löffel ein Loch in die Betonwand schabt. Die kriminelle Energie ist  auch hier in beiden Fällen gleich.

Der Zusammenhang zur Leistung lässt sich so finden: Kraft × Geschwindigkeit ist Leistung, also:

Zusammenhang zwischen Leistung, Kraft, Geschwindigkeit

D.h. großer Verbrechenseifer und schnelle Tatvollendung bedeuten große kriminelle Leistung, s.o.

Reversibel und irreversibel

In der Natur laufen viele Prozesse (=im Sinne von Vorgängen) freiwillig und ohne äußeren Anstoss ab.

Beispiel: Eine Kugel rollt auf einer schiefen Ebene herab, wirft man Eiswürfel in Whiskey, dann gleichen Eis und Flüssigkeit ihre Temperaturen und stoffliche Zusammensetzung an (das Eis schmilzt und verwässert den Whiskey).

Aber eine wesentliche Erkenntnis der Thermodynamik – der zweite Hauptsatz – sagt, dass alle freiwillig ablaufenden Prozesse stets nur in einer Richtung funktionieren.

Beispiel: Niemals läuft die Kugel bergauf, niemals trennen sich Eiswürfel und Whiskey wieder. Niemals beobachtet man, dass sich ein kalter Körper ohne äußeres Zutun weiter abkühlt um einen heißeren Körper weiter aufzuheizen.

Prozesse die nur in einer Richtung ablaufen, nennt man irreversibel, da sich ihre Endprodukte (Produkte) ohne Fremde Hilfe nicht mehr in ihren Ausgangszustand (Edukte) zurückverwandeln können. Um den einen Prozess (schmelzen des Eiswürfels) umzukehren, muss ein anderer irreversibler Prozess gestartet (Kraftwerk anzapfen) werden, der genügend Überschussenergie und Entropie erzeugt, um den Ersten rückgängig (zur Raffination und Beheizung des Whiskeys) zu machen. Klar, dass sich jetzt der zweite Prozess (Erdölimport) verbraucht. Alle Prozesse, seien sie auch noch so komplex, laufen in der Summe immer in eine Richtung. Es ist zwar möglich, dass ein Mensch einen Berg oder eine Karriereleiter besteigt, im Endeffekt kommt aber die Energie der Biomasse und der fossilen Energieträger auf der Erde daher, dass sich die Sonne irreversibel verbraucht. Reversible Prozesse sind Grenzfälle von irreversiblen Prozessen:

Man stelle sich dazu noch einmal die Kugel vor, die eine schiefe Ebene herabrollt. Je flacher die Ebene liegt, um so leichter kann man die Kugel wieder an ihren Ausgangspunkt zurückbefördern. Liegt die schiefe Ebene nicht mehr schief, sondern eben, dann rollt die Kugel gar nicht mehr. Sie bleibt an jeder Stelle der Ebene liegen. Stellen wir uns dazu statt der Kugel ein Elektroauto vor: Um vom Punkt A zum Punkt B auf der Ebene zu gelangen, muss der Elektromotor zwar die Batterie anzapfen, aber beim Zielbremsen vor Punkt B kann der E-Motor im Generatorbetrieb die kinetische Energie wieder zurückholen. Der Prozess des Elektroautofahrens ist also vollkommen reversibel.

Juristisch gilt jede Straftat als irreversibel, wenn die beschädigten Rechtsgüter nicht wiederherstellbar sind, andernfalls ist die Straftat reversibel.

Beispiel: Tötungsdelikte gelten üblicherweise als irreversibel (Ausnahmefälle, wie der des Jesus von N. sind aus juristischer Sicht nur unzureichend dokumentiert). Dagegen ist ein Diebstahl, bei dem der Dieb nach der Tat aber vor einer Entdeckung seine Beute zurückgibt, vollkommen reversibel.

Kriminelle Entropie

Die Entropie ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit eines Zustandes. Ein freiwillig ablaufender Prozess vergrößert seine Entropie stets. Je mehr die Entropie dabei zunimmt, um so schneller läuft der Prozess ab bzw. je größer die Unterschiede zwischen den Prozessteilnehmern sind, um so schneller findet der Ausgleich statt.

Eiswürfel schmelzen in kochendem Wasser sichtbar schneller als in kaltem Wasser, weil die Temperaturdifferenz größer ist.

Somit ist für die thermodynamische Betrachtung die erwartete Entropiedifferenz zwischen ‘vorher’ und ‘nachher’ ein Maß für die Eile, mit der ein Prozess abläuft. Überträgt man das auf juristische Probleme, so bedeutet das, dass die kriminelle Entropie, also die Entropiedifferenz zwischen ‘vorher’ und ‘hinterher’, ein Maß für die Versuchung ist, der ein Straftäter unterliegt.

Beispiel: Eine Euroflachpalette mit Geldscheinen, die unbewacht in einer Fußgängerzone steht, besitzt eine sehr geringe Entropie, weil der Endzustand dieses Prozesses (Geld will unter die Leute), nämlich eine Fundunterschlagung durch herbeieilende Passanten, wesentlich wahrscheinlicher ist. Postiert man nun schwerbewaffnete Heckenschützen um diese Palette, so steigt sofort die kriminelle Entropie der Flachpalette an, so dass die Differenz zur Entropie des Endzustandes (Geld unter den Leuten) bedeutend geringer ist. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Straftat geringer. Betrachten wir noch einmal den Fall, dass eine feindliche Macht zur Zeit der guten alten D-Mark alle DM-Banknoten vernichten will und untersuchen wir das Entropieverhalten: Ganz offensichtlich ist es unwahrscheinlich, dass Geld aus dem Geldumlauf verschwindet, somit hat der Zustand ‘Geld im Geldverkehr’ eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit (=Entropie) als der Zustand ‘Geldverkehr ohne Geld’. Somit kann man auch sofort zeigen, dass dieser Prozeß nur in eine Richtung irreversibel ablaufen kann: Die Geldmenge wächst. Zu den wichtigsten Geldquellen sind zunächst die Bundesbank (reale Banknoten), Kreditinstitute (Giralgeld, Geld das nur in den Büchern steht) und Farbkopierer (reale Falsifikate) zu zählen.

In der Thermodynamik wird dieses Prinzip als der 2. Hauptsatz bezeichnet und die Änderung der Entropie wird mathematisch so formuliert:

Entropie

Die Entropie (Formelbuchstabe S) unseres Universums nimmt ständig zu weil dauernd Energieumwandlungen, Temperaturangleichungen und stoffliche Vermischungen stattfinden. Am Ende dieses Prozesses sind alle geordneten Strukturen aufgelöst und alle Anisotropien als Motor jeder Veränderung haben sich nivelliert.

Setzt man die Zunahme der Entropie in der Natur mit der Zunahme von Verbrechen und Tod in der Gesellschaft gleich, so verläuft die Entwicklung in beiden Bereichen analog.

Während die Thermodynamik bereits entsprechende Meß- und Berechnungsmethoden zur Bestimmung von Entropiedifferenzen entwickelt hat, fehlen entsprechende Ansätze im juristischen Bereich leider immer noch.

Kriminelle Exergie

Bei keiner Energieumwandlung kann die gesamte eingesetzte Energie wunschgemäß in eine andere Energieform umgesetzt werden. Ein mehr oder weniger großer Teil wird in technisch wertlose, nicht weiter verwertbare Energie umgesetzt. Diesen verlorenen Teil nennt man Anergie, den weiter nutzbaren Anteil nennt man Exergie und für die Summe gilt: Anergie + Exergie = Energie.
Juristisch läßt sich der aus einer Straftat ableitbare Nutzen als kriminelle Exergie bezeichnen. Bemessen läßt sich die kriminelle Exergie nur unzureichend: Für das straffällig gewordene Individuum hat oft auch die Bewunderung des sozialen Umfeldes einen Wert (z.B. ‘...man hat ihn noch nie erwischt...’, ‘...er legt sie alle um...’). Andererseits wird auch die psychische Entlastung des Täters durch die Tat rechtlich gewürdigt (‘...er hatte eine schwere Kindheit...’, ‘...die Mutter fraß immer seine Gummibärchen...’).

Hier sollte man jedoch einen weiteren Schritt tun und einen objektivierten Bewertungsmaßstab (Punktesystem) unter Berücksichtigung soziologischer Erkenntnisse einführen, damit Straftaten künftig computergestützt digitalisiert be- und verurteilt werden können. Derzeit wird an der Verwahrungsfachschule Schließweg-Holstein das System FICK (= Flensburger Integrated Computer Knasting) erprobt. Man versucht dort, das japanische Modell der ‘Lean Justice’ (= ‘magere Gerechtigkeit’), also mehr Recht durch weniger Gerechtigkeit, bei gleichzeitig weniger Kosten, reduzierter Verwaltung und mehr Schnellgerichtsverfahren, auf deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Kriminologischer Wirkungsgrad

Ganz allgemein ist der Wirkungsgrad (Formelbuchstabe h) das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand:

Wirkungsgrad ist Nutzen zu Aufwand

In allen technischen und physikalischen Umwandlungen ist er stets kleiner oder gleich eins.

Würde jeder Verbrecher diesen Ansatz verfolgen, so würde es keine Straftaten geben, da über den Aufwand hinaus kein Nutzen zu ziehen wäre. Ungünstigerweise ist dem Straftäter das Risiko der Entdeckung nicht sonderlich bewußt, weshalb er unter den eingesetzten Ressourcen lediglich die üblichen Aufwendungen einer unternehmerischen Tätigkeit (Werkzeug, Logistik u.s.w.) subsummiert. Sicherlich könnte man das Verbrechen in der Welt eindämmen, wenn es der Versicherungswirtschaft ermöglicht würde, hier einen neuen Kundenkreis zu akquirieren - Jeder Verbrecher wüßte dann auf Mark und Pfennig genau, wie groß das Risiko einer Bestrafung wäre.

Die Knastpflicht-Versicherung müßte ein Absitz-Double zur Verfügung stellen, falls sich der Täter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erwischen ließ. Eine Lebensversicherung garantiert wahlweise die Reanimation oder das Klonen & Aufzucht der Opfer von Tötungsdelikten, um die Strafe vom Täter abzuwenden.

Diese Maßnahmen würden dem Straftäter die nachteiligen Folgen seines Handelns auch finanziell nachvollziehbar erscheinen lassen, und so die Zahl der Straftaten verringern.

Metastabile Zustände

Manche Stoffe können unter gleichen Umweltbedingungen unterschiedlich erscheinen. Wenn sich diese Bedingungen geringfügig verändern, macht das nichts, aber wenn sich bestimmte Größen kurzfristig stark ändern, dann zeigt sich, dass nur eine Erscheinungsform bleibt, und sich die anderen in diese umwandeln.

Beispiel: Betrachten wir Kohlenstoff, der uns bei Raumtemperatur einerseits als Graphit in ‘Blei’-stiften zu Diensten ist, andererseits als Diamant unsere sexuelle und/oder wirtschaftliche Attraktivität notifiziert. Erhitzt man den Diamanten zu stark, so überschreitet man die Aktivierungsenergie und die Umwandlung kommt in Gang, bei der Diamant unter erheblichem Wertverlust in Graphit konvertiert. Ein anderes Beispiel bietet ein toter Vogel, der von der Dachantenne in die Regenrinne fällt. Zwar kann ein Windstoß oder Regenguß den Vogel bewegen, aber erst der Dachdecker bringt genügend Energie auf, um den toten Vogel über den Rand der Dachrinne zu heben, um ihn dann (noch tiefer) auf den Boden fallen zu lassen.

Die juristische Analogie liegt in der Frage, wie groß die Versuchung (die kriminelle Entropiedifferenz) für einen Nichtkriminellen sein muss um ein Verbrechen zu begehen. Die kriminelle Entropie ist ein objektiver Maßstab, das metastabile Aktivierungspotential dagegen ein subjektiver, von der Person abhängiger Wert.

Beispiel: Entsprechenden Nutzen hätte dieser Maßstab bei einer präventiven Verifikation des Kriminalpotentials, also ob jemand überhaupt zum Geldboten taugt, und wieviel Geld man ihm höchstens anvertrauen darf, damit man ihn auch zukünftig bei der Arbeit und nicht auf der Flucht antrifft.


Hinweis: Männer, Verbrecher, Täter, Mörder im Sinne dieses Kompendiums sind auch Männerinnen, Frauen, Verbrecherinnen, Täterinnen, Mörderinnen.
Die Unbedenklichkeit der hier niedergelegten Meinung ist nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen. In Fällen ernsten Zweifels beachten Sie die freiheitlich demoskopische Grundordnung, orientieren Sie sich an der herrschenden Meinung oder lesen Sie Ihren Schönfelder.